Regulation  Ernährung  Darmflora  Entgiftung  Nahrungsergänzung  Probiotika  Bodenbakterien

 

"Nahrung soll Eurer Heilmittel und Heilmittel Eure Nahrung sein!"

Diese Aussage stammt von Hippokrates von Kos um 460 v. Chr. und hat bis heute nichts von seinem Wert verloren: Wer sich richtig ernährt, legt den Grundstein für sein Wohlbefinden. Das Wissen über den Einfluss der Ernährung auf die Gesundheit hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Untersuchungen zeigen, dass über die Hälfte der Sterbefälle in Deutschland auf Erkrankungen in Folge falscher Ernährung zurückzuführen sind.

Von vielen Wissenschaftlern und Interessenverbänden wird zwar die Meinung vertreten, dass unsere Nahrung genügend Vitamine und Mineralstoffe enthält und eine Nahrungsergänzung grundsätzlich nicht notwendig ist. Auch weisen sie darauf hin, dass der Körper Vitamine in ihrer natürlichen Zusammensetzung besser aufnehmen und verarbeiten kann als synthetisch erzeugte Produkte. Die Frage ist nur, ob die Inhaltsstoffe in den angebotenen Lebensmitteln immer noch "natürlich" sind und neben Vitaminen und Mineralstoffen auch die "lebenden Inhaltsstoffe", darunter insbesondere auch die für den Darm und Stoffwechsel notwendigen Bakterien, enthalten. Noch vor wenigen Jahrzehnten kam ein Großteil der Lebensmittel direkt aus dem Garten oder vom Feld und wurde nicht oder kaum behandelt. Heute kommt Obst und Gemüse meist aus Übersee. Es wird oft unreif geerntet und enthält dadurch weit weniger Nährstoffe. Durch die intensiv betriebene Landwirtschaft sind viele Böden ausgelaugt. Jede Pflanze kann aber nur dann reichlich Nährstoffe entwickeln, wenn der Boden, auf dem sie wächst, fruchtbar ist. Diese Betrachtungsweise lässt eine maßvolle und ausgewählte Ergänzung der Nahrung sinnvoll erscheinen.

Noch einige Hinweise zur aktuellen rechtlichen Situation:
Ein Nahrungsergänzungsmittel ist per gesetzlicher Definition ein Lebensmittel, das dazu bestimmt ist, die allgemeine Ernährung zu ergänzen. Es darf (wie auch alle Lebensmittel) nicht mit krankheitsbezogenen oder einen arzneilichen Anschein erweckenden Angaben beworben werden. Aussagen, die sich auf die Beseitigung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten beziehen, Hinweise auf ärztliche Empfehlungen, ärztliche Gutachten oder Wirkungsversprechen sind verboten. Produkte, die mit einer heilenden Wirkung beworben werden, gelten als Arzneimittel und müssen auch als solche zugelassen sein. Zwar entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 25.07.2007, dass Produkte, die von ihrem Hersteller als Nahrungsergänzungsmittel auf den Markt gebracht werden, nur dann von den Behörden als Arzneimittel eingeordnet werden, wenn fundierte wissenschaftliche Erkenntnisse belegen, dass sie die Funktionsbedingungen des menschlichen Körpers erheblich beeinflussen. Trotzdem ist das Terrain recht unsicher und jeder, der Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel mit einer Wirkung bewirbt, begibt sich juristisch gesehen aufs Glatteis. Fraglich bleibt dabei, warum der Ernährung so ein hoher Stellenwert eingeräumt wird, wenn per Gesetz keinerlei Wirkung auf den Organismus eintreten darf, sonst wäre es ja ein Arzneimittel?! Es ist seit mehr als sechs Jahrtausenden bekannt, dass unsere Nahrung die Basis der Gesundheit ist. Mit jedem Bissen, den wir zu uns nehmen, erzielen wir biologische und medizinische Wirkungen im Körper. Das wird vom Gesetzgeber leider völlig ignoriert.

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